Bodensee-Schifferpatent
Der Bodensee befindet sich im 3-Länder-Eck Deutschland, Schweiz und Österreich. Daher ist ein eigener Führerschein erforderlich. Das Bodensee-Schifferpatent ermächtigt zur Führung eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12m² Segelfläche ist ein Schifferpatent erforderlich.
Inhabern des amtlichen Sportbootführerscheins See oder des amtlichen Sportbootführerscheins Binnen – Motor wird die praktische Motorbootprüfung anerkannt.
Das Schifferpatent wird für folgende Kategorien erteilt:
- Kategorie A: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
- Kategorie D: Segelfahrzeuge
Für Segelfahrzeuge mit Motor, dessen Maschinenleistung 4,4kW übersteigt, ist zusätzlich das Patent der Kategorie A erforderlich.
Inhabern des DSV-A-Scheins, ausgestellt bis 31.03.1989, oder des Sportbootführerscheins Binnen unter Segel des DSV oder des Sportküstenschifferscheins werden die praktische Segelbootprüfung und die theoretischen Segelfragen anerkannt.
Erwerb eines Bodenseeschifferpatents
Der Bewerber muss:
- das Mindestalter erreicht haben
- 18 Jahre für die Kategorie A = Motorboote
- 14 Jahre für die Kategorie D = Segelboote
- körperlich und geistig zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes Hör-, Seh-, und Farbunterscheidungsvermögen besitzen.
Hierfür ist ein amts- oder fachärztliches Zeugnis vorzulegen - persönlich zuverlässig sein, so dass er nach seinem bisherigen Verhalten erwarten lässt, dass er als Schiffsführer die Vorschriften beachten
und auf andere Rücksicht nehmen wird.
Information zur Anerkennung von ärztlichen Zeugnissen für die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent:
Bei der Vorlage des Sportbootführerschein See oder Binnen kann auf ein ärztliches Zeugnis verzichtet werden, wenn die Scheine nicht älter als ein Jahr sind. Bei der Vorlage des Sportküstenschifferschein (SKS) muss ein ärztliches Zeugnis mit vorgelegt werden. Grundlage hierfür ist, dass beim SKS kein ärztliches Zeugnis verlangt wird, da der Sportbootführerschein See als Basis für den SKS gilt.
Alternativ können die Patentbewerber den Sportbootführerschein See, welcher nicht älter als ein Jahr ist, als Nachweis für das ärztliche Zeugnis vorlegen. Bei einer Patenterweiterung mit Prüfung beim Schifffahrtsamt wird kein erneutes ärztliches Zeugnis verlangt.
Bodenseeschifferpatent
- Theorieunterricht
Termine und Anmeldung
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Fragen zum Patent
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